Kostenübernahme

 

1. Was ist eine Privatpraxis?

Die Zulassung von Arzt- und Psychotherapiepraxen richtet sich nach Vorgaben der Bedarfsplanung und Zulassungsverordnung, so dass es in bestimmten Regionen nur eine streng definierte Anzahl von Praxen mit Kassenzulassung mit in der Regel langen Wartezeiten gibt.

Darüber hinaus existieren so genannte Privatpraxen, die keinen Vertrag mit den Gesetzlichen Krankenkassen haben, aber mit anderen Leistungsträgern zusammen arbeiten, z. B. Privaten Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Beihilfestellen, Sanitätsamt der Bundeswehr, Selbstzahlern, etc.
Psychotherapeuten in Privatpraxen erfüllen die gleichen hohen Qualifikationsanforderungen und berufsrechtlichen Regelungen wie kassenzugelassene Psychotherapeuten.
Vertragspartner des Psychotherapeuten ist der Patient selbst, die Honorarsätze werden nach Rechnungstellung direkt durch den Patienten beglichen. Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens übernehmen z. T. auch Gesetzliche Krankenkassen auf Einzelantrag die Kosten (siehe dazu Informationen weiter unten). Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Weitere Informationen gerne über die Psychotherapeutenkammer.

2. Mögliche Kostenträger einer Psychotherapie

  • Private Krankenversicherungen (PKV)
    Die Leistungen der PKV sind nicht einheitlich geregelt, sondern abhängig von der jeweiligen Vertragsgestaltung (siehe Versicherungspolice). Erfragen Sie bei Ihrer PKV die genauen Konditionen (Erstattungsumfang, Antragsverfahren, Formulare) bitte vor Behandlungsbeginn.

  • Beamtenbeihilfe
    Aufwendungen für ambulante Psychotherapie sind beihilfefähig. Es erfolgen zunächst fünf probatische Sitzungen. Wenn die erforderliche Therapiedauer dann weitere 10 Sitzungen überschreitet, ist ein ausführliches Gutachten an die Festsetzungsstelle erforderlich. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle über die Konditionen und beantragen Sie eine Bestätigung der Kostenübernahme für die ersten 5 Sitzungen und Zusendung entsprechender Antragsformulare.

  • Gesetzliche Krankenkassen in der Kostenerstattung nach § 13 SGB V
    Eine Kostenübernahme für eine Behandlung in einer Privatpraxis ist nach § 13 SGB V in Einzelfällen auf Antrag möglich, wenn bei ärztlich oder psychotherapeutisch attestierter Behandlungsnotwendigkeit und –dringlichkeit ca. 5 telefonische Nachfragen bei wohnortnahen kassenzugelassenen Psychotherapeuten auf unzumutbare Wartezeiten (ca.6-12 Wochen oder keine Neuanmeldung möglich) hinweisen. Dann sollten Sie sich an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung ( Tel. 06131-8854455 von 9.30-14.00 Uhr) wenden und um Vermittlung eines Psychotherapieplatzes oder eines Erstgespräches ( sog. Sprechstunde) bei einem kassenzugelassenen Vertragspsychotherapeuten innerhalb von 4 Wochen bitten. In dieser Sprechstunde wird der Psychotherapiebedarf festgestellt und entweder wird Ihnen in dieser Praxis ein Therapieplatz angeboten oder – wenn absehbar keine Übernahme möglich ist – eine Individuelle Patienteninformation  ( Formular PTV 11) ausgestellt, mit einer diagnostischen Einschätzung und der dringenden Empfehlung einer Richtlinienpsychotherapie bei einem anderen Behandler.

    Versicherte haben das Recht auf eine angemessene und zeitnahe erforderliche Behandlung. Wenn dies im System der kassenzugelassenen Psychotherapeuten oder Ärzte nicht möglich ist, spricht man von einem Systemversagen im Versorgungsauftrag der Krankenkasse und Sie haben laut gesetzlicher Regelung ( SGB V, § 13 ) das Recht, sich selbst eine Behandlung zu verschaffen und die Kostenübernahme dann mit der Krankenkasse zu klären.

    Wenn Ihnen in einer Privatpraxis zeitnah ein Therapieplatz zur Verfügung gestellt werden kann, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf KOSTENERSTATTUNG stellen: erforderlich sind ein formloses Antragsschreiben, eine Notwendigkeits- bzw. Dringlichkeits-Bescheinigung Ihres Haus-oder Facharztes, die Bescheinigung einer wahrgenommenen Sprechstunde sowie Anrufprotokolle Ihrer erfolglosen Kontakte mit Vertragspsychotherapeuten. Auch erfolglose Bemühungen der Terminservicestelle sollten dargestellt werden. Eine schriftliche Kostenzusage Ihrer Krankenkasse ist zunächst einmal für 4 probatorische Sitzungen vor Behandlungsbeginn erforderlich.

    Die Abrechnung der Psychotherapie erfolgt durch Rechnungstellung an den Patienten als Privatbehandlung, die nachträglich von Ihrer Krankenkasse an Sie erstattet wird. Mit einer von Ihnen unterzeichneten Abtretungserklärung kann auch direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

    Für das Antragsverfahren berate und unterstütze ich Sie gerne.

  • Berufsgenossenschaften / Unfallversicherungen
    Berufsgenossenschaften bzw. Unfallversicherungen können die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernehmen, wenn z. B. im Rahmen eines Arbeitsunfalles eine akute Belastungsreaktion oder Traumatisierung entstanden ist, die die soziale oder berufliche Reintegration erschwert. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft bzgl. der Konditionen.

  • Sanitätsamt der Bundeswehr
    Für Bundeswehrangehörige erfolgt die Überweisung zur Psychotherapie mit Genehmigung von fünf probatorischen Sitzungen durch den zuständigen Truppenarzt. Die Antragstellung erfolgt dann entweder an den Truppenarzt oder an das Sanitäts­amt der Bundeswehr.

  • Selbstzahler
    Die Kosten einer privat bezahlten Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sollten Sie sich nach einem Erst- oder Sondierungsgespräch dafür entscheiden, kann ein individueller Kostenvoranschlag für Sie erstellt werden.

    Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)


Ablauf

Eine erste Kontaktaufnahme kann telefonisch innerhalb der angegebenen Sprechzeiten, über eine Nachricht auf dem AB oder über eine Mail erfolgen (info@psychotherapie-quinten.de). Sie erhalten mit Ihrer Anmeldung einen Platz auf der Warteliste. Ein Erst- oder Indikationsgespräch wird zeitnah vereinbart, um Ihr Anliegen und die Rahmenbedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären. Wenn Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme prinzipiell bestätigt hat oder Sie Selbstzahler sind, werden fünf probatorische Sitzungen veranschlagt, um Anliegen, Beschwerdebild und Behandlungsplanung zu klären. Dann erfolgt in der Regel eine Antragstellung beim Kostenträger für eine verhaltenstherapeutische Kurz- oder Langzeittherapie. Ein fachlicher Austausch mit Ihren behandelnden Ärzten ist – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – sinnvoll. Die Einzeltherapie findet in der Regel einmal wöchentlich (50 Minuten) statt. Eine zuverlässige Terminwahrnehmung muss gewährleistet werden.

Formular zur Anmeldung für Therapieinteressenten

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