Behandlungsangebote

 

Berufsethische Grundsätze meiner Arbeitsweise

Eine respektvolle Haltung und Würdigung der bisherigen Lebensleistungen meiner Patientinnen und Patienten ist Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Diskretion, die Wahrung meiner Schweigepflicht und der behutsame Umgang mit Ängsten und Befürchtungen und eventuellen Vertrauensproblemen werden gewährleistet.

Eine fachgerechte Behandlung fußt auf Transparenz bezüglich Diagnose und Maßnahmenplanung und erfordert gemeinsame Abstimmungs- und Entscheidungsschritte sowie eine entsprechende autonome Einwilligung des Patienten.

Die ersten (probatorischen) Sitzungen dienen dem Kennenlernen und dem Aufbau eines Vertrauensverhältnisses, das eine zentrale Voraussetzung für die weitere Fortsetzung bzw. Beantragung einer Psychotherapie darstellt. Fehlt diese Grundlage von Sich-Angenommen- und Respektiert-Fühlen, von Zuversicht und Sicherheit, kann die Behandlung nach einem klärenden Gespräch jederzeit vom Patienten beendet werden.

Eine zu Behandlungsbeginn abgeschlossene Behandlungsvereinbarung regelt die Rahmenbedingungen der ambulanten Psychotherapie.

Generell sind Psychologische Psychotherapeuten der Berufsordnung ihrer jeweiligen Landespsychotherapeutenkammer (Aufsichtsbehörde) verpflichtet.

Behandlungsangebote im Überblick

1. Einzeltherapie
Die Einzeltherapie findet in der Regel einmal wöchentlich (50 Minuten) nach Terminabsprache statt und umfasst nach den ersten probatorischen Gesprächen entweder bis zu 25 oder 45 beantragte Sitzungen (Kurz- bzw. Langzeittherapie). Angehörige können nach Absprache punktuell miteinbezogen werden.

2. Paartherapie und Paarberatung
Die Abklärung paarbezogener Frage- oder Problemstellungen ist nach Absprache möglich, Paartherapie ist jedoch nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen verankert und muss deshalb selbst finanziert werden.

3. Coaching bei beruflichen und privaten Problemen
Nicht jede belastende Lebenssituation bedarf einer Psychotherapie. Häufig können schon wenige Coaching-Sitzungen dazu beitragen, eine lösungsorientierte Sicht und die individuellen Resssourcen und Potentiale zur Problemklärung zu entwickeln.

Mögliche Themenbereiche:
- Unzufriedenheit / Stagnation oder Entscheidungsunsicherheit bei berufsbezogenen Fragen
- Fragen der Mitarbeiterführung
- Unterstützung in wichtigen Entscheidungssituationen
- Krisen- und Konfliktmanagement
- Etablierung einer gesunden Work-Life-Balance
- Burnout-Prophylaxe.

Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist nicht möglich, da es sich in der Regel nicht um eine klinisch relevante Symptomatik handelt. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) oder wird je nach zeitlicher Gestaltung individuell vereinbart.

Nach oben